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   LAG Düsseldorf, 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10   

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https://dejure.org/2010,4042
LAG Düsseldorf, 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10 (https://dejure.org/2010,4042)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10 (https://dejure.org/2010,4042)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - 16 TaBV 11/10 (https://dejure.org/2010,4042)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einigungsstellenspruch zur Unterweisung gemäß § 12 ArbSchG ohne vorherige Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 5, ... 12 ArbSchG; §§ 50, 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG; § 83 Abs. 3 ArbGG; § 130 Nr. 6 ZPO; Art. 6, 12 Richtlinie 89/391/EWG vom 12.06.1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit
    Einigungsstellenspruch zur Unterweisung gemäß § 12 ArbSchG ohne vorherige Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz; Unwirksamer Einigungsstellenspruch zur arbeitsschutzrechtlichen Unterweisung ohne Gefährdungsbeurteilung

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 5, ... 12 ArbSchG; §§ 50, 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG; § 83 Abs. 3 ArbGG; § 130 Nr. 6 ZPO; Art. 6, 12 Richtlinie 89/391/EWG vom 12.06.1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit
    Einigungsstellenspruch zur Unterweisung gemäß § 12 ArbSchG ohne vorherige Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz; unwirksamer Einigungsstellenspruch zur arbeitsschutzrechtlichen Unterweisung ohne Gefährdungsbeurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10
    Das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG betreffend den Gesundheitsschutz besteht ausdrücklich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, d.h. dann, wenn der Arbeitgeber zwar auf Grund einer öffentlich-rechtlichen Rahmenvorschrift eine betriebliche Regelung zum Gesundheitsschutz zu treffen hat, ihm bei deren Gestaltung aber Handlungsspielräume verbleiben (BAG vom 15.01.2002 - 1 ABR 13/01, AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz; BAG vom 08.06.2004 - 1 ABR 13/03, NZA 2004, 1175 Rn. 41).

    Das Mitbestimmungsrecht setzt ein, wenn eine gesetzliche Handlungspflicht objektiv besteht und wegen Fehlens einer zwingenden Vorgabe betriebliche Regelungen verlangt, um das vom Gesetz vorgegebene Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erreichen (BAG vom 15.01.2002 a.a.O.; BAG vom 08.06.2004 a.a.O).

    Die Ausübung des Mitbestimmungsrechts des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bezieht sich deshalb auf die Frage, welchen Inhalt die vorzunehmende Unterweisung für einen bestimmten Arbeitsplatz haben soll (BAG vom 08.06.2004 a.a.O. Rn. 51).

    Bei der Ausfüllung der Rahmenvorschrift des § 5 ArbSchG besteht ein Mitbestimmungsrecht (BAG vom 08.06.2004 a.a.O.).

    Dies gilt auch für die Betriebsvereinbarung, die durch den Spruch einer Einigungsstelle zustande gekommen ist (BAG vom 08.06.2004 a.a.O. Rn. 60).

  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 13/01

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen des gesetzlichen Arbeits- und

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10
    Dafür sind im Beschlussverfahren wie im Urteilsverfahren maßgebend der zur Entscheidung gestellte Antrag und der dazu gehörende Lebenssachverhalt (BAG vom 15.01.2002 a.a.O. Rn. 23).

    Das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG betreffend den Gesundheitsschutz besteht ausdrücklich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, d.h. dann, wenn der Arbeitgeber zwar auf Grund einer öffentlich-rechtlichen Rahmenvorschrift eine betriebliche Regelung zum Gesundheitsschutz zu treffen hat, ihm bei deren Gestaltung aber Handlungsspielräume verbleiben (BAG vom 15.01.2002 - 1 ABR 13/01, AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz; BAG vom 08.06.2004 - 1 ABR 13/03, NZA 2004, 1175 Rn. 41).

    Das Mitbestimmungsrecht setzt ein, wenn eine gesetzliche Handlungspflicht objektiv besteht und wegen Fehlens einer zwingenden Vorgabe betriebliche Regelungen verlangt, um das vom Gesetz vorgegebene Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erreichen (BAG vom 15.01.2002 a.a.O.; BAG vom 08.06.2004 a.a.O).

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 59/04

    Mitbestimmung bei der Zuteilung von Planstellen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10
    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG vom 28.03.2006 - 1 ABR 59/04, AP Nr. 128 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG vom 16.05.2007 -7 ABR 63/06 Rn. 11, AP Nr. 3 zu § 96a ArbGG 1979 Rn. 11).

    Vielmehr wären an einem Verfahren über das Bestehen eines Anspruchs oder Mitbestimmungsrechts unabhängig davon, durch wen es eingeleitet wurde, stets sämtliche örtlichen Betriebsräte, der Gesamt- und gegebenenfalls der Konzernbetriebsrat zu beteiligen (BAG vom 28.03.2006 - 1 ABR 59/04, NZA 2006, 1367 Rn. 12 ff.).

  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06

    Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10
    Diese Unterweisung müsse an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein, setze also - so ausdrücklich - eine Gefährdungsbeurteilung voraus (BAG vom 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06, AP Nr. 26 zu § 618 BGB Rn. 26).

    Je genauer und wirklichkeitsnäher die Gefährdungen im Betrieb ermittelt und beurteilt werden, desto zielsicherer können konkrete Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden (BAG vom 12.08.2008 a.a.O. Rn. 23).

  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99

    Rechtskraft - Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10
    Damit soll der Gefahr widersprechender Entscheidungen entgegengewirkt sowie Rechtssicherheit und Rechtsfrieden gewährleistet werden (BAG vom 06.06.2000 - 1 ABR 21/99, BAGE 95, 47 Rn. 13; BAG vom 15.01.2002 - 1 ABR 10/01, DB 2002, 1564 Rn. 11 jeweils m.w.N.).

    Folge der materiellen Rechtskraft ist, dass erneute abweichende Entscheidungen desselben oder eines anderen Gerichts innerhalb bestimmter objektiver, subjektiver und zeitlicher Grenzen ausgeschlossen sind (BAG vom 06.06.2000 a.a.O.) Die objektiven Wirkungen der materiellen Rechtskraft werden durch den Streitgegenstand des Vorprozesses bestimmt.

  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10
    Die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung hat die Unwirksamkeit auch ihrer übrigen Bestimmungen zur Folge, wenn diese ohne die unwirksamen Teile keine sinnvolle, in sich geschlossene Regelung mehr darstellen (BAG vom 21.01.2003 - 1 ABR 9/02, AP Nr. 1 zu § 21a BetrVG 1972; BAG vom 22.03.2005 - 1 ABR 64/03, NZA 2006, 383 Rn. 61).
  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02

    Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10
    Die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung hat die Unwirksamkeit auch ihrer übrigen Bestimmungen zur Folge, wenn diese ohne die unwirksamen Teile keine sinnvolle, in sich geschlossene Regelung mehr darstellen (BAG vom 21.01.2003 - 1 ABR 9/02, AP Nr. 1 zu § 21a BetrVG 1972; BAG vom 22.03.2005 - 1 ABR 64/03, NZA 2006, 383 Rn. 61).
  • BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 43/99

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs nach § 109 BetrVG

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10
    Der Spruch einer Einigungsstelle unterliegt im Hinblick auf Rechtsfehler der vollen Überprüfung durch die Arbeitsgerichte (BAG vom 11.07.2000 - 1 ABR 43/99, NZA 2001, 402 Rn. 53 m.w.N.).
  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 10/01

    Unternehmenssanierung - Zuständigkeit des Betriebsrats - Gesamtbetriebsrat -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10
    Damit soll der Gefahr widersprechender Entscheidungen entgegengewirkt sowie Rechtssicherheit und Rechtsfrieden gewährleistet werden (BAG vom 06.06.2000 - 1 ABR 21/99, BAGE 95, 47 Rn. 13; BAG vom 15.01.2002 - 1 ABR 10/01, DB 2002, 1564 Rn. 11 jeweils m.w.N.).
  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 63/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10
    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG vom 28.03.2006 - 1 ABR 59/04, AP Nr. 128 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG vom 16.05.2007 -7 ABR 63/06 Rn. 11, AP Nr. 3 zu § 96a ArbGG 1979 Rn. 11).
  • ArbG Köln, 02.10.2009 - 5 BV 424/08

    Vorliegen einer Ermessensüberschreitung einer Einigungsstelle bei Regelung einer

  • BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07

    Videoüberwachung im Betrieb

  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 11/02

    Wirtschaftliche Vertretbarkeit eines Sozialplans

  • BGH, 27.05.1993 - III ZB 9/93

    Unterzeichnung der Berufungsbegründung "im Auftrag"

  • BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 17/87

    Form der Berufungsbegründungsschrift bei einem durch Telekopie eingelegten

  • LAG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14

    Keine facebook-Seite des Arbeitgebers ohne Mitbestimmung?

    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist dabei nach herrschender Auffassung jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG v. 10.12.2013 - 1 ABR 43/12, juris; BAG v. 09.07.2013 - 1 ABR 17/12, juris; BAG v. 28.03.2006 - 1 ABR 59/04, AP Nr. 128 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG v. 16.05.2007 -7 ABR 63/06 Rz. 11, AP Nr. 3 zu § 96a ArbGG 1979 Rn. 11; LAG Düsseldorf v. 14.09.2010 - 16 TaBV 11/10, juris).
  • LAG Düsseldorf, 23.03.2015 - 9 TaBV 86/14

    Zeitgutschrift wegen des Sturms Ela?

    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist dabei nach herrschender Auffassung jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG v. 28.03.2006 - 1 ABR 59/04, AP Nr. 128 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG v. 16.05.2007 -7 ABR 63/06 Rz. 11, AP Nr. 3 zu § 96a ArbGG 1979 Rz. 11; LAG Düsseldorf v. 14.09.2010 - 16 TaBV 11/10, juris).
  • LAG Saarland, 08.12.2010 - 1 TaBV 3/10

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs zur Unterweisung im Sinne von § 12

    Diese Auffassung hätten auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einer Entscheidung vom 19. Februar 2009 (1 TaBV 1871/08), das Landesarbeitsgericht Köln in einer Entscheidung vom 3. Mai 2010 (2 TaBV 90/09), das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einer Entscheidung vom 22. Juni 2010 (16 TaBV 11/10) und das Hessische Landesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 17. Juni 2010 (9 TaBV 247/09) vertreten.

    Mangels einer Betroffenheit in einer eigenen Rechtsposition war daher der Gesamtbetriebsrat der Antragstellerin nicht (weiter) an dem Verfahren zu beteiligen (so zutreffend und ausführlich auch bereits: LAG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juni 2010, 16 TaBV 11/10, abrufbar bei juris).

    Zu derselben Einschätzung sind - soweit sich der Teilspruch auf andere Niederlassungen der Antragstellerin bezieht - auch das Landesarbeitsgericht Köln in seiner Entscheidung vom 3. Mai 2010 (2 TaBV 90/09, abrufbar bei juris), das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 22. Juni 2010 (16 TaBV 11/10, abrufbar bei juris), das Hessische Landesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 17. Juni 2010 (9 TaBV 247/09, abrufbar bei juris), das Landesarbeitsgericht München (Beschluss vom 12. Oktober 2010, 9 TaBV 39/10, abrufbar bei juris) sowie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 14. Oktober 2010, 21 TaBV 2/10, abrufbar bei juris) gelangt, und zwar unter Hinweis darauf, dass eine Regelung zur Unterweisung erst nach einer vorangegangenen Gefährdungsbeurteilung hätte getroffen werden dürfen.

  • LAG Baden-Württemberg, 14.10.2010 - 21 TaBV 2/10

    Unterweisung über Gefahren am Arbeitsplatz ohne vorherige Gefährdungsanalyse;

    b) Im Anschluss an die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11.12.2008 (1 TaBV 1871/01), die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 03.05.2010 ( 2 TaBV 90/09) und an die des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.06.2010 ( 16 TaBV 11/10) geht auch die im vorliegenden Verfahren erkennende Kammer davon aus, dass die Normen des Arbeitsschutzgesetzes so ausgestaltet sind, dass jedenfalls mitbestimmte Regelungen zur aufgabenbezogenen Unterweisung nach § 12 ArbSchG erst getroffen werden können, wenn zuvor eine - ggf. mitbestimmte - Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG erfolgt ist und ohne die Gefährdungsbeurteilung auch eine Einigungsstelle keine Regelungen zur Unterweisung gem. § 12 ArbSchG erlassen kann.

    Die Kammer schließt sich deshalb den zutreffenden Ausführungen der 16. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. Juni 2010 in einem Parallelverfahren mit dem Aktenzeichen 16 TaBV 11/10 an, die wie folgt lauten:.

  • LAG Düsseldorf, 04.02.2013 - 9 TaBV 129/12

    Einsetzung einer Einigungsstelle

    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist dabei nach herrschender Auffassung jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG v. 28.03.2006 - 1 ABR 59/04, AP Nr. 128 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG v. 16.05.2007 -7 ABR 63/06 Rn. 11, AP Nr. 3 zu § 96a ArbGG 1979 Rn. 11; LAG Düsseldorf v. 14.09.2010 - 16 TaBV 11/10, juris).

    Insofern käme eine Beteiligung grundsätzlich in Betracht, wenn die erkennende Kammer mit der Einsetzung der Einigungsstelle den übrigen Gremien ein entsprechendes Mitbestimmungsrecht absprechen würde, wobei entscheidend ist, dass eine Rechtsposition des jeweils anderen Gremiums materiell-rechtlich ernsthaft in Frage kommt (vgl. auch BAG v 28.03.2006 - 1 ABR 59/04, AP Nr. 128 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; LAG Düsseldorf v. 14.09.2010 - 16 TaBV 11/10, juris).

  • LAG München, 12.10.2010 - 9 TaBV 39/10

    Beauftragung des Gesamtbetriebsrats; Verhältnis der Gefährungsbeurteilung nach §

    (vgl. auch BAG, Urteil vom 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06, Rn. 26; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10; LAG C-Stadt, Beschluss vom 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08).

    Da die Arbeitgeberin die Unwirksamkeit des Teilspruchs wegen Überschreiten des Ermessens innerhalb der Frist des § 76 Abs. 5 S. 4 BetrVG geltend gemacht hat, kommt es auf die Frage, ob in der Nichtbeachtung des Vorrangs 9 TaBV 39/10 - 18 der Gefährdungsbeurteilung vor der Unterweisung auch ein Gesetzesverstoß liegt, der den Teilspruch unwirksam macht (so LAG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10; LAG Berlin, Beschluss vom 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08), oder ob der Teilspruch unwirksam ist, weil er einen Inhalt hat, der vom Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i.V.m. § 12 ArbSchG nicht mehr gedeckt ist, nicht mehr an.

  • LAG Düsseldorf, 13.03.2013 - 9 TaBVGa 5/13

    Beteiligung der Wahlvorstände anderer unselbständiger Betriebsteile im

    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist dabei nach herrschender Auffassung jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG v. 28.03.2006 - 1 ABR 59/04, AP Nr. 128 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG v. 16.05.2007 -7 ABR 63/06 Rn. 11, AP Nr. 3 zu § 96a ArbGG 1979 Rn. 11; LAG Düsseldorf v. 14.09.2010 - 16 TaBV 11/10, juris).

    Insofern käme eine Beteiligung grundsätzlich in Betracht, wenn die erkennende Kammer mit dem Abbruch der Wahl den übrigen Wahlvorstände ihre Rechte absprechen würde, wobei entscheidend ist, dass eine Rechtsposition des jeweils anderen Gremiums materiell-rechtlich ernsthaft in Frage kommt (vgl. auch BAG v 28.03.2006 - 1 ABR 59/04, AP Nr. 128 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; LAG Düsseldorf v. 14.09.2010 - 16 TaBV 11/10, juris).

  • BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 49/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG - Unterweisung zum

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. Juni 2010 - 16 TaBV 11/10 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 19.04.2016 - 14 TaBV 89/15

    Anfechtung einer Betriebsratswahl im Gesamtbetrieb; Zulässigkeit einer isolierten

    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist dabei nach herrschender Auffassung jede Person oder Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 7 ABR 89/08 -, Rn. 11, juris; BAG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - 7 ABR 63/06 -, Rn. 11, juris; BAG, Beschluss vom 28. März 2006 - 1 ABR 59/04 -, BAGE 117, 337-344, Rn. 11; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 16 TaBV 11/10 -, Rn. 87, juris; GMP/Matthes/Spinner ArbGG § 83 Rn. 13).
  • LAG Düsseldorf, 25.08.2014 - 9 TaBV 39/14

    Überprüfung der arbeitsgerichtlichen Einsetzung des Vorsitzenden einer

    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist dabei nach herrschender Auffassung jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG v. 28.03.2006 - 1 ABR 59/04, AP Nr. 128 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG v. 16.05.2007 -7 ABR 63/06 Rn. 11, AP Nr. 3 zu § 96a ArbGG 1979 Rn. 11; LAG Düsseldorf v. 14.09.2010 - 16 TaBV 11/10, juris).
  • LAG Hessen, 28.10.2010 - 5 TaBV 43/10

    Arbeitsschutz - Notwendigkeit der Durchführung einer Gefährdungsanalyse

  • LAG Hessen, 28.10.2010 - 5 TaBV 71/10

    Arbeitsschutz - Notwendigkeit der Durchführung einer Gefährdungsanalyse

  • LAG Sachsen, 10.12.2010 - 3 TaBV 13/10

    Ermessenfehlerhafter Einigungsstellenspruch zur Verpflichtung der Arbeitgeberin

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